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   BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21   

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https://dejure.org/2021,3904
BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21 (https://dejure.org/2021,3904)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21 (https://dejure.org/2021,3904)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 (https://dejure.org/2021,3904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die unverzügliche Verabreichung einer ersten Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 2 CoronaImpfV, § 3 CoronaImpfV
    Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung - unzureichende Darlegungen zum Vorliegen eines schweren Nachteils - insb mangelnde Ausführungen ua zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer ersten Schutzimpfung sowie zu Möglichkeiten einer risikoverringernden ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung auf sofortige Corona-Schutzimpfung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung - unzureichende Darlegungen zum Vorliegen eines schweren Nachteils - insb mangelnde Ausführungen ua zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer ersten Schutzimpfung sowie zu Möglichkeiten einer risikoverringernden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CoronaImpfV § 2
    Antrag auf einstweilige Anordnung auf sofortige Corona-Schutzimpfung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag auf sofortige Corona-Schutzimpfung - unzureichende Darlegungen zum Vorliegen eines schweren Nachteils - insb mangelnde Ausführungen ua zum voraussichtlichen Zeitpunkt einer ersten Schutzimpfung sowie zu Möglichkeiten einer risikoverringernden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Corona-Impfung vom Verfassungsgericht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein vorgezogener Impftermin trotz Chemotherapie

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvQ 60/20

    Unzureichend begründete Eilanträge und Androhung einer Missbrauchsgebühr mit

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 22.11.2018 - 1 BvQ 81/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels ausreichender

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvQ 90/18

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem familienrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2021 - 1 BvQ 15/21
    Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2020 - 1 BvQ 60/20 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2018 - 1 BvQ 81/18 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2019 - 1 BvQ 90/18 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Aussetzung der Abschiebung des

    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2020 - 2 BvR 336/20 -, Rn. 7).
  • VG Gelsenkirchen, 21.05.2021 - 2 L 664/21

    Impfung, Rechtsanwalt, NRW

    vgl. bereits VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 50; siehe zum Ganzen inzwischen auch BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 CE 21.442 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 20 L 332/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19, Schutzimpfung, Priorisierung

    vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 50; siehe zum Ganzen inzwischen auch BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 20 CE 21.442 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Februar 2021 - L 5 SV 1/21 B ER -, juris.
  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 20 CE 21.830

    Erfolgloser Eilantrag auf Vergabe eines vorrangigen Corona-Impftermins wegen

    b) Soweit sich der Antragsteller - bei unterstellter Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 CoronaImpfV - auf einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung oder gar Ermessensreduzierung auf Null beruft, hat er nicht vorgetragen, dass er sich gegenüber den anderen Anspruchsberechtigten innerhalb der Gruppe der Personen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) in einer atypischen Sondersituation befände und/oder ihm ein schwerer Nachteil entstünde, wenn er eine erste Schutzimpfung nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen erhielte (vgl. auch BVerfG, B.v. 22.2.2021 - 1 BvQ 15/21 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.2.2021 - 20 CE 21.321 - juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 70/21

    Infektionsschutzrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Kammer kann offenlassen, ob wegen der konkreten Möglichkeit des Antragstellers, sich am morgigen Donnerstag ab 17:00 Uhr um einen der voraussichtlich 22.000 angebotenen Erstimpftermine in den Impfzentren für die Prioritätengruppen 1 und 2 zu bemühen und der Bekanntmachung des Antragsgegners vom gestrigen Tage, dass in der Zeit vom 3. bis 9. Mai die Praxen in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand rund 105.000 Impfdosen erhalten, um damit ebenfalls Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 impfen zu können, überhaupt ein Bedürfnis für eine gerichtliche Eilentscheidung besteht (vgl. zur Impfpriorisierung im verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, Rn. 3, juris: Darlegung erforderlich, dass eine erste Schutzimpfung in dieser Gruppe der Anspruchsberechtigten nicht alsbald erhältlich und eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei).
  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 1 B 63/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Kammer kann offenlassen, ob wegen der konkreten Möglichkeit der Antragstellerin, sich am morgigen Donnerstag ab 17:00 Uhr um einen der voraussichtlich 22.000 angebotenen Erstimpftermine in den Impfzentren für die Prioritätengruppen 1 und 2 zu bemühen und der Bekanntmachung des Antragsgegners vom gestrigen Tage, dass in der Zeit vom 3. bis 9. Mai die Praxen in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand rund 105.000 Impfdosen erhalten, um damit ebenfalls Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 impfen zu können, überhaupt ein Bedürfnis für eine gerichtliche Eilentscheidung zu dem von der Antragstellerin nachdrücklich gewünschten jetzigen Zeitpunkt besteht (vgl. zur Impfpriorisierung im verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren: BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2021 - 1 BvQ 15/21 -, Rn. 3, juris: Darlegung erforderlich, dass eine erste Schutzimpfung in dieser Gruppe der Anspruchsberechtigten nicht alsbald erhältlich und eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei).
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